Unterhachinger Bürgerbegehren "Neue Fasanenschule am alten Standort"


Das geplante Neubaugebiet im Fasanenpark

Um den Erlös aus dem Grundstücksverkauf zu maximieren, will die Gemeinde über die Änderung des Bebauungsplans eine massive Bebauung des alten Schulgrundstücks zulassen. Die für die Fasanenpark-Siedlung gültige Geschossflächenzahl (GFZ) soll für das Neubaugebiet um 29% auf knapp 0,9 angehoben werden.

Die aktuellen Planungen sehen 138 neue Wohneinheiten in fünf- und viergeschossigen Gebäuden vor. Das gelungene und funktionierende Gesamtkonzept im Fasanenpark mit Kindergärten, Schule, Kirchen und Einkaufszentrum wird durch die Verlegung der Schule und die massive Nachverdichtung unwiederbringlich zerstört.


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  1. Die Fasanenpark-Siedlung zeichnet sich durch einen so genannten qualifizierten Bebauungsplan aus, der einen Ausgleich höherer GFZ-Werte mit niedrigeren vorsieht und im Mittel 0,7 erreicht. Die alte Schule hat sogar nur eine geschätzte GFZ von 0,3 bis 0,4 - so wie die angrenzende Wohnbebauung auch - siehe Bild:

  2. Die unmittelbar angrenzende Bebauung hat eine GFZ von 0,7 und 0,4. Allein 1 Gebäude auf der anderen Seite der Fasanenstraße hat eine GFZ von 0,95 und wird als Maßstab für das Neubaugebiet herangezogen.



  3. Die aktuell bei einer angehobenen GFZ von knapp 0,9 geplanten 138 Wohneinheiten und geschätzten 320 Bewohnern bedeuten eine enorme Belastung für die bestehende Infrastruktur. Zufahrtsstraßen und Parkplätze sind bereits jetzt stark beansprucht.

  4. Die Bebauungspläne sehen keine Kindergärten, soziale Nutzungen oder zeitgemäße öffentliche Grün- und Freiflächen vor.

  5. Die Verlegung der Schule ist auch ein Verlust für öffentlichen Raum, wie er für Angebote der VHS, der Musikschule oder andere Veranstaltungen im Fasanenpark ersatzlos verloren geht.

  6. Während die Schule an der Fasanenstraße zügig in einem neu gebaut würde, wird der Bau eines neuen Wohngebiets üblicherweise in mehreren Abschnitten die Siedlung über Jahre hinweg mit Baulärm und Baustellenverkehr belasten.

  7. Das etwa 15.000 qm große Areal muss wegen der Tiefgarage und Keller in weiten Teilen ausgehoben werden